Vollmacht
 
Die Entleiherinnen bzw. Entleiher haben die Bücher in der Regel persönlich an der Leihstelle
in Empfang zu nehmen.
 
Sie können jedoch auch jemand anders beauftragen, in Ihrem Namen und unter
Verwendung Ihres Benutzerausweises Bücher auszuleihen. Bitte stellen Sie in einem
solchen Fall dieser Person eine schriftliche Vollmacht aus. Sie können ein Formular für die
Vollmacht herunterladen:
 
 siehe Formular "Vollmacht"