Leihfristen

 Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Folgen von Leihfrist-Überschreitungen  Mahnungen
Bücher: 4 Wochen
Sofern keine Vorbestellung einer anderen Benutzerin oder eines anderen Benutzers vorliegt, können Sie die Leihfrist bis zu 4mal verlängern.
Für gesondert gekennzeichnete Bücher (V = verkürzte Leihfrist) gilt eine Leihfrist von 1 Woche.
Zeitschriften: 1 Woche
Diese Leihfrist gilt nur für die Zeitschriftenbände aus dem Magazin.
Die im Lesebereich befindlichen Zeitschriftenbände und -hefte sind nicht ausleihbar.
Kurzausleihe: des nicht ausleihbaren Bestandes ist möglich über Nacht und übers Wochenende:
  • über Nacht
in der Vorlesungszeit ab 18:00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit ab 16:00 Uhr
  • über Sonn- und Feiertage
ab 15:00 Uhr
Die Rückgabe muss jeweils bis spätestens 10:00 Uhr des darauf folgenden Öffnungstages erfolgen (wobei Samstage nicht als Öffnungstage in diesem Sinne gelten).
Für die Kurzausleihe von Zeitschriftenheften bitte besondere Leihscheine verwenden, die bei der Leihstelle erhältlich sind!
Nicht ausleihbar: sind die entsprechend gekennzeichneten Bücher (N), Zeitschriftenbände und -hefte aus dem Lesebereich, Zeitungen, Vorlesungsverzeichnisse sowie Bücher aus Semesterapparaten.

Absolut nicht ausleihbar sind Rarissima, d. h. seltene und kostbare, zumeist sehr alte Bücher. Eine Benutzung dieser wertvollen Bestände ist nach Hinterlegung eines Ausweises (in der Regel des Personalausweises) nur im Lesebereich möglich. Diese Einschränkung gilt ebenso für wertvolles Bibliotheksgut, das über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt wurde.