Auszug aus dem
Gebührenverzeichnis
für Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken
in der Fassung vom 16. November 2004

Anlage zu § 2 Abs. 1 der Gebührenordnung

Nr. Gegenstand Gebühr
1. Erstmalige Ausstellung eines Benutzerausweises 5,00 €
2. Bezug von Werken im auswärtigen Leihverkehr für jede einzeln zu erledigende aufgegebene Bestellung 1,50 €
3. Mahnung je Einheit (die Portokosten sind jeweils in der Gebühr enthalten)
3.1    für die erste Mahnung 2,00 €
3.2    für die zweite Mahnung 5,00 €
3.3    für die dritte Mahnung 10,00 €
4. (...)
5. Wiederbeschaffung von verlorenem oder zerstörtem Bibliotheksgut
5.1    Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit 5,00 €
5.2    Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit 15,00 €
6. Reparatur oder Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels 10,00 €
7. Ersatz von verloren gegangenen oder beschädigten Datenträgern
7.1    Buchdatenträger 2,50 €
7.2    Benutzerausweis 5,00 €
8. Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung 7,50 bis 25,00 €
9. Bestimmung des Schadenersatzes für Bibliotheksgut 7,50 bis 50,00 €
10. Handschriften und andere Sonderbestände
10.1    Einwilligung in die Vervielfältigung 7,50 bis 50,00 €
10.2    Genehmigung der Nutzung von Reproduktionen für gewerbliche Zwecke
50,00 bis 1.000,00 €