Vollmacht

Die Entleiherinnen bzw. Entleiher haben die Bücher in der Regel persönlich an der Leihstelle in Empfang zu nehmen.

Sie können jedoch auch jemand anders beauftragen, in Ihrem Namen und unter Verwendung Ihres Benutzerausweises Bücher auszuleihen. Bitte stellen Sie in einem solchen Fall dieser Person eine schriftliche Vollmacht aus. Sie können ein Formular für die Vollmacht herunterladen:

Vollmacht